Gruppenpsychotherapie in der Praxis organisieren: Ablauf, Dokumentation und Rahmenbedingungen
Wie Planung, Antragsverfahren und Dokumentation der Gruppenpsychotherapie zusammenspielen und was seit der aktuellen BPtK-Praxis-Info für die eigene Praxis gilt.

Die kurze Antwort
Gruppenpsychotherapie lässt sich organisatorisch gut in die Praxis einbinden, wenn Planung, Teilnehmer:innenauswahl und Dokumentation von Anfang an getrennt vom Einzelsetting gedacht werden. Die Gruppengröße liegt je nach Format zwischen drei und neun Teilnehmer:innen, bei gemeinsamer Leitung durch zwei Psychotherapeut:innen zwischen sechs und vierzehn. Für die Beantragung entfällt regelhaft das Gutachterverfahren, dokumentiert wird trotzdem patientenbezogen, nicht gruppenbezogen. Stand dieses Beitrags: 25. August 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung im Einzelfall.
Gruppenpsychotherapie hat in den vergangenen Jahren spürbar an Bedeutung gewonnen. Die Fallzahlen für gruppenpsychotherapeutische Behandlungen haben sich seit 2021 verdreifacht, ihr Anteil an den Behandlungsfällen der Richtlinienpsychotherapie liegt inzwischen bei rund zehn Prozent. Trotzdem bietet nur etwa ein Drittel der entsprechend qualifizierten Psychotherapeut:innen Gruppenpsychotherapie tatsächlich in der eigenen Praxis an.
Diese Zahlen und die folgenden Angaben stammen, soweit nicht anders gekennzeichnet, aus der Praxis-Info Gruppenpsychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK, 06.07.2026. Sie fasst die geltenden Regelungen zusammen und ordnet sie aus Sicht der Kammer ein, sie ist selbst keine Rechtsquelle. Als Hürden nennt die BPtK dort vor allem den höheren organisatorischen Aufwand, die Rekrutierung von Patient:innen und die Nachqualifikation von Niedergelassenen.
Welche Qualifikation ist für Gruppenpsychotherapie nötig?
Vor jeder Organisationsfrage steht die Abrechnungsgenehmigung. Die fachliche Befähigung für Gruppentherapie regelt § 8 der Psychotherapie-Vereinbarung, Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag. War Gruppenpsychotherapie Teil Ihrer Aus- oder Weiterbildung, genügt als Nachweis eine Bescheinigung der Ausbildungs- oder Weiterbildungsstätte beziehungsweise der Kammer.
War sie es nicht, lässt sich die Zusatzqualifikation nachträglich erwerben, an oder über zugelassene Weiterbildungs- oder Ausbildungsstätten nach § 28 Psychotherapeutengesetz. Gefordert sind mindestens 48 Stunden Theorie zu Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik, mindestens 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung, mindestens 60 Therapieeinheiten praktische Erfahrung in der Gruppenbehandlung und mindestens 30 Stunden Supervision dieser Behandlungen. Die Befähigung gilt jeweils nur für das Verfahren und die Altersgruppe, für die sie nachgewiesen wurde. Danach beantragen Sie die Abrechnungsgenehmigung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie beginnt man den Aufbau einer Gruppenpsychotherapie?
Steht die Qualifikation, folgt die Frage nach dem Raum. Gruppenpsychotherapie kann auch außerhalb der eigenen Praxisräume stattfinden, dafür gibt es zwei Wege: eine bei der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigte Zweigpraxis oder ein dort angezeigter ausgelagerter Praxisraum. Ausgelagerte Räume dürfen maximal 30 Minuten vom Praxissitz entfernt liegen, der Erstkontakt findet weiterhin in der Hauptpraxis statt. Für das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarte lässt sich in externen Räumen ein mobiles Kartenterminal nutzen, Kosten laut BPtK einmalig etwa 300 bis 350 Euro, Stand Juni 2026.
Parallel klärt sich, welche Ihrer Patient:innen für ein Gruppenangebot infrage kommen. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist dafür ein naheliegender Ort, ergänzt durch die Kooperation mit Kolleg:innen, die eigene Sprechstundenpatient:innen weitervermitteln. Bei einer Gruppe mit spezifischem Fokus hilft es, Kolleg:innen über freie Plätze informiert zu halten.
Die BPtK-Checkliste für den Start sortiert diese Schritte so: Qualifikation, Räumlichkeiten, Zeitpunkt der Gruppe, Behandlungsvereinbarung und Informationsmaterial, Rekrutierung, Sprechstunde und Probatorik, Antrag je Patient:in, Gruppenstart. Ein in der Praxis-Info zitierter Praxisbericht legt den Starttermin fest, sobald acht bis neun Teilnehmende feststehen, mit ein bis zwei Monaten Vorlauf. Das ist Erfahrungswert, keine Vorgabe.
Welche Gruppengröße und Rahmenbedingungen gelten?
Eine Gruppe muss aus mindestens drei Teilnehmer:innen bestehen, die Honorarstaffel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab reicht bis neun Teilnehmer:innen. Wird eine Gruppe gemeinsam von zwei Psychotherapeut:innen geleitet, darf sie aus mindestens sechs und höchstens vierzehn Patient:innen bestehen. Jede Person ist dabei fest einer der beiden Leitenden als Bezugstherapeut:in zugeordnet, mit mindestens drei und höchstens neun Bezugspatient:innen pro Person. Für ihre Bezugspatient:innen verantworten die Leitenden jeweils Probatorik, Antragstellung, Dokumentation und Ansprechbarkeit. Per Videokonferenz sind abweichend höchstens neun Teilnehmende zulässig, Behandelnde und gegebenenfalls Bezugspersonen mitgezählt.
Eine Therapieeinheit dauert 100 Minuten und kann auch in zwei Einheiten zu 50 Minuten aufgeteilt werden, was die Sitzungszahl entsprechend verdoppelt. Die Behandlungskontingente unterscheiden sich nach Verfahren. In der Langzeittherapie bei Erwachsenen stehen für die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie jeweils 60 Stunden zur Verfügung, mit Therapieverlängerung bis zu 80. Für die analytische Psychotherapie sind es 80 Stunden und bis zu 150 mit Verlängerung, für die systemische Therapie 36 und bis zu 48. Bei Kindern und Jugendlichen gelten teils andere Werte, in der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie etwa 60 Stunden mit Verlängerung bis zu 90.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Den Rahmen für Antrags- und Gutachterverfahren, probatorische Sitzungen sowie Art und Umfang der Behandlung setzt die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, gestützt auf § 92 Abs. 6a SGB V. Für die Beantragung einer reinen Gruppenpsychotherapie entfällt regelhaft das Gutachterverfahren, nur in Ausnahmefällen kann die Krankenkasse ein solches Verfahren noch initiieren. Der Antrag besteht weiterhin aus dem PTV 1 der versicherten Person und dem PTV 2 der Psychotherapeut:in KBV, Mustersammlung Psychotherapie. Wird die Gruppe von zwei Psychotherapeut:innen gemeinsam geleitet, füllt die hauptverantwortliche Person das PTV 2 aus. Bei einer Kombinationsbehandlung benennen beide ihren Anteil gesondert und mit Hinweis auf die Kombination, der Antrag wird gemeinsam versendet.
Der Probatorik geht meist die psychotherapeutische Sprechstunde voraus. Hat diese bereits bei derselben Psychotherapeut:in stattgefunden, genügt eine probatorische Sitzung im Einzelsetting, bevor die Gruppe beginnt. Ansonsten müssen mindestens zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden. Insgesamt sind mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen vorgesehen, bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung bis zu sechs. Die übrigen Sitzungen dürfen in der Gruppe stattfinden, auch in einer bereits laufenden.
Wie funktioniert die Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie?
Einzel- und Gruppenpsychotherapie lassen sich kombinieren. Das Kontingent richtet sich nach dem überwiegend angewandten Setting, bei den psychodynamischen Verfahren nach dem jeweils eingesetzten Verfahren. Verschiedene Verfahren dürfen dabei nicht miteinander kombiniert werden, ausgenommen die psychodynamischen. Das Verhältnis von Einzel zu Gruppe kann im Laufe der Behandlung angepasst werden. Auf dem PTV 2 muss vermerkt werden, dass eine Kombinationsbehandlung geplant ist. Soll die Behandlung überwiegend im Einzelsetting stattfinden, kann die Krankenkasse den Antrag ausnahmsweise doch von einer Gutachter:in prüfen lassen.
Zwei Punkte sind organisatorisch wichtig. Führen zwei Psychotherapeut:innen die Kombinationsbehandlung durch, gilt das bewilligte Kontingent für beide gemeinsam. Und wird die Behandlung im Verlauf in eine reine Einzeltherapie überführt, ist dafür ein gesonderter, gutachterpflichtiger Antrag bei der Krankenkasse nötig.
Wer eine Gruppenpsychotherapie ausschließlich führt, kann zusätzlich Einzelgespräche im Verhältnis von 1 zu 10 durchführen. Diese werden über die entsprechende Ziffer für Einzeltherapien abgerechnet und zusätzlich zum genehmigten Gruppenkontingent, nicht aus diesem heraus.
Was ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung?
Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist ein niedrigschwelliges Angebot mit drei bis neun Teilnehmer:innen, das auf eine Gruppenpsychotherapie vorbereiten oder auch zur Beratung und ersten Behandlung einer Erkrankung dienen kann. Sie umfasst vier Sitzungen zu 100 Minuten oder acht Sitzungen zu 50 Minuten, benötigt weder einen vorgeschalteten Probatorik-Termin noch eine Antragstellung bei der Krankenkasse. Die Sitzungen werden auch nicht auf das Kontingent einer sich anschließenden Richtlinientherapie angerechnet. Umgekehrt gilt: Die Probatorik für eine anschließende Therapie darf nicht ausschließlich im Rahmen der Grundversorgung stattfinden.
Der G-BA hat das 2020 eingeführte Format evaluiert und sieht es in der Versorgung angekommen. Knapp 73 Prozent der Patient:innen nahmen danach eine Richtlinientherapie in Anspruch G-BA, 08.05.2026. Auf eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie entfielen 43 Prozent aller Patient:innen, auf ausschließlich Gruppen- oder ausschließlich Einzeltherapie je rund 15 Prozent. Der G-BA weist zugleich auf Grenzen der Auswertung hin. Dass die Grundversorgung selbst den Zugang zur Gruppe befördert, lässt sich daraus nicht sicher ableiten, weil parallel weitere Fördermaßnahmen wirkten.
Wie wird bei mehreren Teilnehmer:innen gleichzeitig dokumentiert?
Die grundsätzliche Dokumentationspflicht gilt in der Gruppe genauso wie im Einzelsetting. Nach § 9 Abs. 2 der Muster-Berufsordnung ist die Patientenakte in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung zu führen. Hinein gehören alle aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und die Behandlungsergebnisse. Verbindlich ist für Sie die Berufsordnung Ihrer Landeskammer, die diese Vorgabe übernimmt. Was die Pflicht im Kern verlangt, ordnet der Beitrag Therapiedokumentation: Pflicht, Umfang und wie viel Zeit sie wirklich kostet ein, was konkret hineingehört, der Beitrag Was gehört in die Therapiedokumentation?.
Die Besonderheit der Gruppe liegt an einer anderen Stelle. Eine gemeinsame Dokumentation für die gesamte Gruppe reicht nicht aus. Dokumentiert werden muss patientenbezogen, in der jeweiligen Akte jeder einzelnen Person BPtK, 06.07.2026. Bei neun Teilnehmer:innen bedeutet eine 100-minütige Sitzung also neun getrennte Einträge, nicht einen. Ohne Vorlage oder Textbaustein entsteht dieser Aufwand bei jeder Sitzung neu. Wie lange diese Einträge anschließend aufbewahrt werden müssen, unterscheidet sich nicht von der Einzeltherapie, dazu mehr im Beitrag Wie lange muss ich Therapiedokumentation aufbewahren?.
Wie wird Gruppenpsychotherapie honoriert, und was ändert sich gerade?
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer:innen. Eine 100-minütige Gruppensitzung bringt insgesamt zwischen 357,36 Euro bei drei und 622,62 Euro bei neun Teilnehmer:innen. Je Teilnehmer:in sinkt der Satz dabei von 119,12 auf 69,18 Euro, die Gesamtsumme steigt trotzdem. Bei 50 Minuten wird ein Abschlag von 50 Prozent vorgenommen. Diese Werte gelten mit Stand Juli 2026, die BPtK weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich ändern können.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist dagegen vor das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gezogen, das den sofortigen Vollzug der Kürzung per Eilbeschluss ausgesetzt hat. Aktuell gilt deshalb die ungekürzte Vergütung, die Hauptsache des Klageverfahrens ist offen. Was hinter dieser Kürzung insgesamt steckt, ordnet der Beitrag GKV-Reform: Was die Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen bedeutet ein.
In der Privatpraxis ist die Lage unübersichtlicher. Die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen verweist auf die Gebührenordnung für Ärzte, deren letzte Teilnovellierung 1996 erfolgte, seither wurden Leistungsverzeichnis und Bewertung nicht mehr angepasst. Für die gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie gilt deshalb seit dem 1. Juli 2024 eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BPtK, Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe. Danach ist die Leistung analog Nr. 812 je vollendete 50 Minuten und Teilnehmende:n berechnungsfähig, bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu 48-mal im Jahr.
Eine mindestens 100-minütige Gruppensitzung wird nach dieser Empfehlung je Patient:in mit 134,06 Euro honoriert. Anders liegt der Fall bei der Langzeittherapie über die ersten 24 Sitzungen hinaus. Sie ist bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten weiterhin über die originären Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen zu berechnen, und die liegen deutlich niedriger.
Was sollte Praxissoftware für Gruppentherapie können?
Die Organisation der Gruppenpsychotherapie unterscheidet sich an mehreren Stellen deutlich von der Einzeltherapie, und ein Werkzeug, das nur für Einzelsitzungen gedacht ist, stößt hier an Grenzen. Aus dem oben beschriebenen Ablauf lassen sich einige Anforderungen ableiten. Ihre Praxissoftware sollte Sie in diesem Setting an folgenden Stellen sinnvoll unterstützen:
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Terminserien statt Einzeltermine. Eine Gruppe trifft sich über Wochen oder Monate im gleichen Rhythmus, eine wiederkehrende Serie erspart das manuelle Neuanlegen jedes einzelnen Termins.
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Teilnehmer:innen-Listen je Gruppe. Wer in welcher Gruppe ist, mit welchem Status im Kontingent, sollte auf einen Blick sichtbar sein, gerade wenn mehrere Gruppen parallel laufen.
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Dokumentation je Person, nicht je Gruppe. Da die Pflicht patientenbezogen gilt, muss eine Sitzungsnotiz sich ohne Umweg in die Akte jeder einzelnen teilnehmenden Person eintragen lassen, nicht nur in ein gemeinsames Gruppenprotokoll.
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Abwesenheiten erfassen. Wer bei welcher Sitzung gefehlt hat, ist sowohl für den Behandlungsverlauf als auch für die Abrechnung relevant.
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Kontingent-Übersicht je Teilnehmer:in. Weil das bewilligte Stundenkontingent bei Kombinationsbehandlungen individuell verläuft, hilft eine Übersicht, die pro Person zeigt, wie viele Stunden bereits genutzt sind.
Fazit
Gruppenpsychotherapie ist organisatorisch aufwendiger als Einzeltherapie, aber die Regeln dahinter sind klarer geworden, als viele annehmen. Das Antragsverfahren ist durch den regelhaften Wegfall des Gutachterverfahrens schlanker geworden, die Kombination mit Einzeltherapie ist ausdrücklich vorgesehen, und mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung gibt es einen fast bürokratiefreien Einstieg. Der größte verbleibende Aufwand liegt nicht im Recht, sondern in der Praxis selbst: Termine, Teilnehmer:innenlisten und vor allem die patientenbezogene Dokumentation für jede einzelne Person in der Gruppe. Setzen Sie diese Prozesse von Anfang an sauber auf, gewinnen Sie bei jeder weiteren Gruppe Zeit zurück.
Häufige Fragen
Wie viele Teilnehmer:innen darf eine Gruppenpsychotherapie haben?
Bei einer allein geleiteten Gruppe liegt die Größe zwischen drei und neun Teilnehmer:innen. Leiten zwei Psychotherapeut:innen die Gruppe gemeinsam, sind zwischen sechs und vierzehn Teilnehmer:innen möglich BPtK, 06.07.2026.
Braucht Gruppenpsychotherapie ein Gutachterverfahren?
In der Regel nicht. Seit einer Reform ist das Gutachterverfahren bei der Beantragung einer reinen Gruppenpsychotherapie regelhaft entfallen, nur in Ausnahmefällen kann die Krankenkasse es noch verlangen BPtK, 06.07.2026.
Muss ich jede Person in der Gruppe einzeln dokumentieren?
Ja. Eine gemeinsame Dokumentation für die gesamte Gruppe ist nicht ausreichend. Jede Sitzung ist patientenbezogen in der jeweiligen Akte der einzelnen Person zu dokumentieren BPtK, 06.07.2026.
Was ist der Unterschied zwischen Gruppenpsychotherapie und gruppenpsychotherapeutischer Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist ein niedrigschwelliges Vorstufenangebot mit drei bis neun Teilnehmer:innen ohne Antrags- oder Probatorikpflicht. Die eigentliche Gruppenpsychotherapie ist Richtlinientherapie mit Kontingent und regulärem Antragsverfahren BPtK, 06.07.2026.
Kann ich Einzel- und Gruppentherapie bei derselben Person kombinieren?
Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Das Kontingent richtet sich nach dem überwiegend genutzten Setting, und bei ausschließlicher Gruppentherapie sind zusätzliche Einzelgespräche im Verhältnis 1 zu 10 möglich BPtK, 06.07.2026.


