Psychotherapie als Privatpatient:in: was die PKV zahlt und wie der Ablauf ist

Wie läuft Psychotherapie über die private Krankenversicherung ab? Kostenerstattung, medizinische Notwendigkeit, Sitzungszahl, Abrechnung nach GOÄ und Leistungszusage im Überblick, für Behandelnde erklärt.

Yunus DemirelCo-Founder
16. Juli 20268 Min. Lesezeit
Flache Illustration: eine Rechnung mit GOÄ-Kennzeichnung und Euro-Symbol, Pfeile zu und von einem PKV-Schild als Sinnbild für die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung übernimmt Psychotherapie, wenn sie medizinisch notwendig ist und in der Regel von approbierten Behandelnden erbracht wird. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Die Patient:in zahlt Ihre Rechnung selbst und reicht sie bei der PKV ein. Wie viele Sitzungen erstattet werden, ist tarifabhängig, ein verbreiteter Richtwert liegt bei etwa 50 Sitzungen pro Jahr. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Stand dieses Beitrags: 16. Juli 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Übernimmt die PKV Psychotherapie überhaupt?

Grundsätzlich ja, aber an Bedingungen geknüpft. Der Versicherer erstattet die vertraglich vereinbarten Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die medizinische Notwendigkeit muss nachweisbar sein, sie ist der Kern der Leistungspflicht (PKV-Serviceportal).

Eine zweite Bedingung betrifft die Qualifikation. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass ein Versicherer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, die Kostenerstattung auf Behandlungen durch approbierte, also ärztliche oder psychologische Psychotherapeut:innen zu beschränken. Ob und wie diese Beschränkung greift, hängt vom konkreten Tarif ab (Deutsches Ärzteblatt, Rechtsreport).

Wichtig für die Praxis: Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist die PKV nicht an einen einheitlichen Leistungskatalog gebunden. Maßgeblich ist immer der individuelle Vertrag der Patient:in. Pauschale Aussagen über den Umfang sind deshalb kaum möglich, der Blick in die Tarifbedingungen ist es, der Klarheit schafft.

Wie viele Sitzungen zahlt die PKV pro Jahr?

Das ist tarifabhängig, und genau hier kursiert eine irreführende Zahl. Das PKV-Serviceportal nennt als Standard etwa 50 Sitzungen Psychotherapie im Jahr, führt zugleich aber Tarife auf, die nur fünf Probesitzungen oder die ersten 20 Stunden ohne Rücksprache erlauben (PKV-Serviceportal).

Die reale Spanne reicht weiter, als die 50 vermuten lassen. Je nach Tarif sind es wenige bis unbegrenzt viele Sitzungen, oft mit gestaffelter Erstattung statt einer harten Obergrenze. Die 50 taugen daher als grober Orientierungswert, nicht als verlässliche Grenze. Für die Beratung von Patient:innen gilt: Die konkrete Sitzungszahl steht im Tarif, nicht in einer Faustregel.

Braucht es einen Antrag wie in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Nein, ein standardisiertes Antragsverfahren wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Es gibt kein regelhaftes Gutachterverfahren mit einheitlichen Formularen. Für Behandlungen über eine tariflich definierte Erstschwelle hinaus ist aber häufig eine vorherige Leistungszusage der PKV nötig (PKV-Serviceportal).

Typisch ist eine Schwelle wie fünf Probesitzungen oder die ersten 20 Therapiestunden, die ohne Rücksprache möglich sind. Danach sollte die Patient:in eine schriftliche Leistungszusage einholen. Dafür reicht sie in der Regel Unterlagen aus Ihrer Praxis ein, etwa zur Indikation, zum Behandlungsplan und zur Prognose. Diese Schwellenwerte sind Beispiele, keine für alle Tarife geltende Norm. Es lohnt sich, sie vor Behandlungsbeginn zu klären.

Wie rechne ich Privatleistungen richtig ab?

Ärztliche Psychotherapeut:innen rechnen unmittelbar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Psychologische Psychotherapeut:innen rechnen nach § 6 Abs. 1 GOÄ analog ab, also über gleichwertige Ziffern der Abschnitte B und G. Eine eigene staatliche Gebührenordnung für Psychotherapeuten gibt es nicht, auch wenn im Alltag manchmal von einer GOP die Rede ist (PKV-Serviceportal; privadis).

Seit dem 1. Juli 2024 gelten gemeinsam abgestimmte Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern und dem PKV-Verband. Die zugehörige FAQ liegt in Version 2.0 mit Stand 1. Oktober 2025 vor (PKV-Verband). Für die neuen Leistungen ist regelhaft der 2,3-fache Satz vorgesehen, für Diagnostikleistungen der 1,8-fache (medhochzwei, 2024).

Für die übrigen Leistungen ist der 2,3-fache Satz der Regelsatz, der den durchschnittlichen Aufwand abbildet. Ein höherer Faktor bis zum 3,5-fachen ist bei überdurchschnittlichem Aufwand mit Begründung möglich, dann meist über eine schriftliche Honorarvereinbarung mit der Patient:in. Die einzelnen Ziffern und ihre Punktzahlen stehen im Überblick zu den GOÄ-Ziffern für Psychotherapie, die Grundlagen der privaten Abrechnung im GOÄ-Leitfaden.

Was ist die Erstattungslücke und wie vermeide ich sie?

Eine Erstattungslücke entsteht, wenn Ihr abgerechnetes Honorar über dem liegt, was der Tarif der Patient:in erstattet. Rechnen Sie etwa über eine Honorarvereinbarung den 3,5-fachen Satz ab, der Tarif erstattet aber nur den 2,3-fachen, trägt die Patient:in die Differenz selbst.

Der Grund liegt in der Trennung zweier Verhältnisse. Das Honorar vereinbaren Sie mit der Patient:in, die Erstattung regelt der Vertrag zwischen Patient:in und PKV. Beides ist voneinander unabhängig (PKV-Serviceportal). Transparenz beugt vor: Wer den Steigerungssatz und eine mögliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn anspricht, erspart der Patient:in eine unerwartete Zuzahlung und sich selbst die Diskussion danach.

Was gilt für Beamt:innen mit Beihilfe?

Für beihilfeberechtigte Patient:innen greift zusätzlich die Beihilfe. Ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den GOÄ-Abschnitten B und G abgerechnet werden, sind nach den §§ 18 bis 21 der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig (Bundesverwaltungsamt, Stand Januar 2026).

Probatorische Sitzungen, die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie sind bis zu bestimmten Höchstzahlen ohne vorherige Genehmigung möglich. Eine erneute Kurzzeittherapie innerhalb von zwei Jahren und die Langzeittherapie sind dagegen antrags- und gutachtenpflichtig. Bei Beihilfeberechtigten mit ergänzender PKV setzt sich die Erstattung aus beiden Töpfen zusammen, was die Klärung der Bedingungen vorab umso wichtiger macht.

Zahlt die PKV auch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie?

Meist nur eingeschränkt oder gar nicht, und stark tarifabhängig. Einen Anspruch wie bei approbierten Behandelnden gibt es nicht. Eine Erstattung kommt nur infrage, wenn der Tarif Leistungen von Heilpraktiker:innen ausdrücklich einschließt (Allianz).

Für Heilpraktiker:innen gilt die GOÄ nicht. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das aus dem Jahr 1985 stammt (PKV-Serviceportal). Manche Tarife erstatten Psychotherapie nach GebüH, schließen aber Behandlungen durch auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktiker:innen aus. Der erstattungssichere Regelfall bleibt die Behandlung durch approbierte Psychotherapeut:innen. Bei Heilpraktiker:innen sollte die Patient:in vorab eine Kostenzusage einholen.

Wie läuft die Behandlung Schritt für Schritt ab?

Der Ablauf folgt dem Kostenerstattungsprinzip und lässt sich in fünf Schritten beschreiben:

  1. Erstkontakt und Probesitzungen. Die Behandlung beginnt bei einer approbierten Psychotherapeut:in. Viele Tarife erlauben Probesitzungen oder eine Erstschwelle ohne vorherige Rücksprache.

  2. Tarif prüfen und Voranfrage. Früh in der Behandlung klärt die Patient:in ihre Tarifbedingungen und holt für die Fortsetzung eine schriftliche Leistungszusage ein.

  3. Behandlung. Die Therapie läuft im vom Tarif gedeckten Umfang, dessen Sitzungszahl und Erstattungsquote tarifabhängig sind.

  4. Rechnung. Sie rechnen nach GOÄ oder analog über die Abschnitte B und G ab, im Regelfall zum 2,3-fachen Satz.

  5. Einreichung und Erstattung. Die Patient:in zahlt und reicht die Rechnung bei der PKV ein. Unstrittige Rechnungsteile sind binnen eines Monats nach Einreichung zu erstatten (PKV-Serviceportal).

PKV und GKV im Vergleich

AspektGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Verfahreneinheitlich geregelt, Sachleistungkein einheitliches Verfahren, Kostenerstattung
Genehmigungstandardisiertes Antrags- und Gutachterverfahrenkein Standardverfahren, oft Leistungszusage ab Tarifschwelle
Sitzungsumfangdefinierte Kontingente je Verfahrentarifabhängig, Richtwert etwa 50 pro Jahr
Abrechnungüber KV und EBM, kein SteigerungssatzGOÄ oder GOÄ analog, Regelsatz 2,3-fach

Die Systeme unterscheiden sich also im Kern: Die GKV zahlt direkt und folgt einem festen Verfahren, die PKV erstattet und richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Wie sich die aktuelle GKV-Reform und die Honorarkürzung 2026 auf die gesetzliche Seite auswirken, ordnet ein eigener Beitrag ein.

Fazit

Psychotherapie über die PKV folgt anderen Regeln als über die gesetzliche Kasse. Sie ist erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig ist und von approbierten Behandelnden erbracht wird, und sie läuft über das Kostenerstattungsprinzip. Der Umfang ist tarifabhängig, die verbreiteten 50 Sitzungen sind ein Richtwert, keine Grenze. Abgerechnet wird nach GOÄ oder analog über die Abschnitte B und G, im Regelfall zum 2,3-fachen Satz. Wer den Steigerungssatz und eine mögliche Leistungszusage früh mit der Patient:in klärt, vermeidet Erstattungslücken und schafft die Klarheit, die eine tragfähige Behandlung braucht.

Häufige Fragen

Wie viele Psychotherapie-Sitzungen zahlt die private Krankenversicherung?

Das ist tarifabhängig. Ein verbreiteter Richtwert liegt bei etwa 50 Sitzungen pro Jahr, die reale Spanne reicht aber von wenigen Sitzungen bis unbegrenzt, oft mit gestaffelter Erstattung. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, maßgeblich sind die individuellen Tarifbedingungen der Patient:in.

Muss ich für Psychotherapie in der PKV einen Antrag stellen?

Ein standardisiertes Antrags- und Gutachterverfahren wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. Für Behandlungen über eine tarifliche Erstschwelle hinaus, etwa nach fünf Probesitzungen oder den ersten 20 Stunden, ist aber häufig eine vorherige schriftliche Leistungszusage der PKV nötig.

Nach welcher Gebührenordnung rechne ich bei Privatpatient:innen ab?

Ärztliche Psychotherapeut:innen rechnen nach der GOÄ ab, psychologische nach § 6 Abs. 1 GOÄ analog über die Abschnitte B und G. Eine eigene Gebührenordnung für Psychotherapeuten existiert nicht. Der Regelsatz ist der 2,3-fache, ein höherer Faktor bis 3,5 ist mit Begründung und meist per Honorarvereinbarung möglich.

Zahlt die PKV Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

Meist nur eingeschränkt oder gar nicht. Eine Erstattung setzt voraus, dass der Tarif Heilpraktiker-Leistungen ausdrücklich einschließt. Abgerechnet wird dann nicht nach GOÄ, sondern nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985. Vor Behandlungsbeginn sollte die Patient:in eine Kostenzusage einholen.

Was bedeutet Kostenerstattungsprinzip in der PKV?

Es bedeutet, dass die Patient:in Ihre Rechnung zunächst selbst bezahlt und sie anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung einreicht. Die PKV erstattet je nach Vertrag ganz oder teilweise. Unstrittige Rechnungsteile sind binnen eines Monats nach Einreichung zu zahlen. Die Praxis rechnet also direkt mit der Patient:in ab, nicht mit der Versicherung.