Privatpraxis-Abrechnung nach GOÄ: Grundlagen für Psychotherapeut:innen
Wer rechnet nach GOÄ, wer nach GOP, und was gilt für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie. Die wichtigsten Gebührenziffern, der Steigerungsfaktor und eine korrekte Rechnung im Überblick.

Für die Abrechnung privater psychotherapeutischer Leistungen gilt für approbierte Ärzt:innen mit psychotherapeutischer Tätigkeit die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unmittelbar. Für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen gilt die eigene Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die inhaltlich auf die GOÄ verweist. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie sind an keine der beiden Gebührenordnungen gebunden und vereinbaren ihr Honorar frei. Wie viel Sie am Ende abrechnen dürfen, entscheidet sich über die gewählte Gebührenziffer, den angesetzten Steigerungsfaktor und eine Rechnung, die den Vorgaben des § 12 GOÄ entspricht. Dieser Leitfaden ordnet die Grundlagen, Stand Juli 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; die verbindliche Einordnung im Einzelfall gehört in die Hände einer Fachanwaltskanzlei oder Ihrer Landeskammer.
GOÄ oder GOP: Wer rechnet wie ab
Die Wahl der passenden Gebührenordnung hängt von der Berufsgruppe ab:
| Berufsgruppe | Gebührenordnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ärzt:innen mit psychotherapeutischer Tätigkeit | GOÄ, unmittelbar | GOÄ |
| Psychologische Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen | GOP, verweist auf Abschnitte B und G der GOÄ | GOP, § 9 Psychotherapeutengesetz |
| Heilpraktiker:innen für Psychotherapie | Keine, freie Honorarvereinbarung | § 611 BGB |
Wer rechnet nach der GOÄ ab?
Approbierte Ärzt:innen mit psychotherapeutischer Tätigkeit rechnen unmittelbar nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die GOÄ ist ihrem Ursprung nach für approbierte Ärzt:innen gemacht: Wer als Facharzt oder Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder mit ärztlicher Zusatzqualifikation Psychotherapie anbietet, rechnet direkt nach der GOÄ ab, wie jede andere ärztliche Leistung auch. Voraussetzung ist in jedem Fall die Approbation, unabhängig davon, welche Gebührenordnung anschließend greift.
Wer rechnet nach der GOP ab, und wie funktioniert die Analogabrechnung?
Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sind keine Ärzt:innen und damit nicht unmittelbar an die GOÄ gebunden. Für sie gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), eine eigenständige Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Juni 2000 auf Grundlage von § 9 Psychotherapeutengesetz, in Kraft seit dem 24. Juni 2000 Gesetze im Internet, GOP. Sie ist keine eigene Gebührentabelle, sondern eine Verweisungsnorm: Nach § 1 GOP richten sich die Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, beschränkt auf die Abschnitte B und G des Gebührenverzeichnisses. Ist eine erbrachte Leistung dort nicht aufgeführt, kann sie nach § 1 Abs. 2 GOP analog berechnet werden. Maßgeblich ist dann eine Leistung aus denselben Abschnitten, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertig ist. Genau diese Analogvorschrift ist die rechtliche Grundlage für die neuen Ziffern, die seit 2024 im Umlauf sind, dazu gleich mehr.
Gilt eine Gebührenordnung auch für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie?
Nein, für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie gilt weder die GOÄ noch die GOP. Die GOÄ gilt ausdrücklich nur für Ärzt:innen, die GOP nur für die genannten Psychotherapeut:innen. Für Heilpraktiker:innen bleibt es bei der freien Honorarvereinbarung nach § 611 BGB. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist keine amtliche Gebührenordnung, sondern eine unverbindliche Orientierung. Ohne schriftliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn besteht lediglich Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB. Eine klare wirtschaftliche Aufklärung der Patient:innen vor der ersten Sitzung gehört deshalb in jedem Fall dazu. Welche Gebührenordnung im eigenen Fall greift, ist bereits bei der Praxisgründung eine wichtige Weichenstellung, weil sie Preisgestaltung und Zielgruppe direkt beeinflusst.
Die relevanten Gebührenziffern für psychotherapeutische Leistungen
Welche Gebührenziffern gelten für die klassische Einzeltherapie und für probatorische Sitzungen?
Für die klassische Einzeltherapie im Rahmen einer Langzeitbehandlung sind vor allem drei Ziffern aus Abschnitt G des Gebührenverzeichnisses relevant Anlage GOÄ, Gesetze im Internet: Ziffer 861 für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Ziffer 863 für analytische Psychotherapie und Ziffer 870 für Verhaltenstherapie. Sie gelten jeweils für eine Einzelbehandlung von mindestens 50 Minuten. Ergänzend erfasst Ziffer 860 die biografische Anamnese zur Indikationsstellung, die im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig ist, auch wenn sie sich über mehrere Sitzungen erstreckt. Probatorische Sitzungen werden weiterhin über diese originären Ziffern abgerechnet. Bei Bundesbeihilfeberechtigten sind sie verpflichtend und bis zu fünfmal, bei analytischer Psychotherapie bis zu achtmal vorgesehen; bei privat Krankenversicherten hängt die Anzahl vom jeweiligen Tarif ab BÄK/BPtK/PKV/Beihilfe, FAQ Abrechnungsempfehlungen, Version 2.0, Stand 01.10.2025.
Welche neuen Ziffern gelten seit 2024, und wie oft dürfen Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie abgerechnet werden?
Seit dem 1. Juli 2024 gelten gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für neue, analog berechnete Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie, vereinbart von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern BPtK, Übersicht Analogabrechnungen, Stand Januar 2025. Nötig wurden sie, weil die ursprünglichen Ziffern im Kern aus den neunziger Jahren stammen und Leistungen wie diese nicht abbilden, wie sie seit der Psychotherapie-Richtlinie üblich sind. Schleswig-Holstein trat den Empfehlungen erst zum 18. Dezember 2024 bei, Hamburg bereits im Herbst 2024 rückwirkend zum 1. Juli 2024. Die wichtigsten davon:
| Analoge Ziffer | Leistung | Punkte | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz |
|---|---|---|---|---|
| 812 analog | Psychotherapeutische Sprechstunde, je 25 Minuten | 500 | 29,14 € | 67,03 € |
| 812 analog | Psychotherapeutische Akutbehandlung, je 25 Minuten | 500 | 29,14 € | 67,03 € |
| 812 analog | Psychotherapeutische Kurzzeittherapie, je 25 Minuten | 500 | 29,14 € | 67,03 € |
| 812 analog | Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie, je 50 Min. und Teilnehmer:in | 500 | 29,14 € | 67,03 € |
| 801 analog | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 250 | 14,57 € | 33,52 € |
| 804 analog | Eingehendes therapeutisches Gespräch bzw. Einbindung einer unterstützenden DiGA | 150 | 8,74 € | 20,11 € |
| 807 analog | Vertiefte Exploration in Fortführung der biografischen Anamnese | 400 | 23,31 € | 53,62 € |
| 817 analog | Eingehende Beratung der Bezugsperson | 180 | 10,49 € | 24,13 € |
| 870 analog | Systemische Therapie, neuropsychologische Therapie oder EMDR, Einzelbehandlung ≥ 50 Min. | 750 | 43,72 € | 100,55 € |
Die Sprechstunde ist auf höchstens sechs Berechnungen im Jahr begrenzt, bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung auf zehn. Die Akutbehandlung darf bis zu zweimal am Tag und bis zu 24-mal im Jahr, die Kurzzeittherapie bis zu zweimal am Tag und bis zu 48-mal im Jahr angesetzt werden. Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie schließen sich in der Abfolge gegenseitig aus und dürfen in der Regel nicht parallel zu einer laufenden Langzeittherapie mit den Ziffern 861, 863, 870 oder 870 analog berechnet werden. Eine Ausnahme ist die Gruppen-Kurzzeittherapie, die parallel zu einer laufenden Einzel-Langzeittherapie möglich ist BÄK/BPtK/PKV/Beihilfe, FAQ, Version 2.0.
Punktwert und Steigerungsfaktor: Wie die Höhe der Rechnung entsteht
Wie berechnet sich die Gebühr aus Punktwert und Steigerungsfaktor?
Jede Gebühr ergibt sich aus der Punktzahl der jeweiligen Ziffer, multipliziert mit dem Punktwert und dem Steigerungsfaktor. Der Punktwert liegt seit 1996 unverändert bei 5,82873 Cent, verankert in § 5 Abs. 1 GOÄ § 5 GOÄ, Gesetze im Internet. Für die allgemeinen Leistungen, zu denen auch Abschnitt G zählt, reicht die Gebührenspanne vom einfachen bis zum 3,5-fachen Satz. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz. Bis zu diesem Wert braucht es keine gesonderte Begründung, denn er deckt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den durchschnittlichen Aufwand einer Leistung ab (BGH, Az. III ZR 54/07). Erst eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes muss nach § 12 Abs. 3 GOÄ auf die einzelne Leistung bezogen schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet werden.
Die Steigerungsfaktoren im Überblick:
| Steigerungsfaktor | Bedeutung | Begründung erforderlich? |
|---|---|---|
| Bis 2,3-fach | Regelhöchstsatz, deckt den durchschnittlichen Aufwand ab | Nein |
| 2,3-fach bis 3,5-fach | Erhöhter Satz für die klassischen Ziffern (860, 861, 863, 870) | Ja, schriftlich nach § 12 Abs. 3 GOÄ |
| Über 2,3-fach bei den neuen analogen Ziffern seit Juli 2024 | Grundsätzlich nicht vorgesehen | Nur in begründeten Ausnahmefällen bei deutlich erhöhtem Zeitaufwand |
Wie muss die Überschreitung des Regelhöchstsatzes begründet werden?
Nach dem Merkblatt der Bundesärztekammer zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren reicht dafür eine stichwortartige, aber auf den konkreten Behandlungsfall bezogene Kurzbegründung Bundesärztekammer, Merkblatt zu Honorarvereinbarungen und Steigerungsfaktoren. Sie muss einen besonderen Schwierigkeitsgrad, einen besonderen Zeitaufwand oder außergewöhnliche Umstände der Leistungserbringung belegen. Ein bloßer Hinweis auf eine zeitaufwendige oder schwierige Sitzung genügt nicht, ebenso wenig Umstände, die bereits in der Leistungslegende selbst berücksichtigt sind. Für die neuen analogen Ziffern seit dem 1. Juli 2024 gilt eine zusätzliche Einschränkung: Sie sind als robuste Regelsätze konzipiert, die den typischen Aufwand bereits abbilden. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes ist grundsätzlich nicht vorgesehen und kommt nur in Ausnahmefällen mit nachvollziehbarer, auf einen deutlich erhöhten Zeitaufwand bezogener Begründung infrage. Häufige Komorbiditäten oder chronische Verläufe reichen dafür ausdrücklich nicht aus, da sie ohnehin Teil der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung sind BÄK/BPtK/PKV/Beihilfe, FAQ, Version 2.0. Eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist zwar rechtlich möglich, sie muss aber vor der Behandlung schriftlich und individuell zwischen Ihnen und den Patient:innen getroffen werden und darf nicht zu einem unangemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Honorar führen.
Die Rechnung an Privatpatient:innen richtig stellen
Welche Pflichtangaben muss die Rechnung nach § 12 GOÄ enthalten?
Zu den Pflichtangaben einer Rechnung nach § 12 GOÄ gehören das Datum der Leistungserbringung, die Ziffer und Bezeichnung jeder Leistung, der angesetzte Betrag sowie bei einer Überschreitung des Regelhöchstsatzes der Steigerungsfaktor samt der beschriebenen Begründung § 12 GOÄ, Gesetze im Internet. Die Vergütung wird erst fällig, wenn eine Rechnung vorliegt, die diesen Anforderungen entspricht; fehlt eine Pflichtangabe, kann die Zahlung verweigert werden. Wurde eine Leistung ausdrücklich auf Verlangen der Patient:innen erbracht, obwohl sie medizinisch nicht notwendig war, ist dies gesondert zu kennzeichnen. Ausgelegte Kosten wie Porto oder Kopien sind einzeln aufzuführen und ab einem bestimmten Betrag mit Beleg nachzuweisen.
Muss die Diagnose auf der Rechnung stehen?
Nein, die Diagnose zählt nicht zu den Pflichtangaben. Der Gesetzgeber hat sie bewusst aus dem Katalog des § 12 Abs. 2 GOÄ herausgehalten, eine formal korrekte Rechnung kommt also ohne sie aus. Für die Praxis lohnt sich, das zu wissen und offen anzusprechen. Wer die Diagnose aus Gründen der Schweigepflicht nicht auf der Rechnung sehen möchte, kann das äußern, ohne dass die Rechnung dadurch fehlerhaft wird. Erstattungsstellen verlangen die Diagnose in der Regel dennoch auf einem gesonderten, vertraulich adressierten Beiblatt, das ist eine Frage der Kostenerstattung, keine Voraussetzung der Fälligkeit.
Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage
Ist ein Ausfallhonorar bei einer kurzfristig abgesagten Sitzung zulässig?
Ein Ausfallhonorar für eine kurzfristig abgesagte oder versäumte Sitzung ist grundsätzlich zulässig, allerdings nicht als Position aus der GOÄ. Da keine Leistung erbracht wurde, gibt es dafür keine Gebührenziffer. Rechtsgrundlage ist stattdessen § 615 BGB, den der Bundesgerichtshof über § 630b BGB auch auf Behandlungsverträge nach § 630a BGB für anwendbar erklärt hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2022, Az. III ZR 78/21) Bundesgerichtshof, Urteil III ZR 78/21. Der Bundesgerichtshof stellte zugleich klar, dass eine einzelne, auch kurzfristige Absage weder den gesamten Behandlungsvertrag noch automatisch die übrigen vereinbarten Termine beendet. Das gilt nur, solange nicht erkennbar wird, dass die Behandlung insgesamt nicht mehr gewünscht ist.
Welche Frist gilt für die Ankündigung eines Ausfallhonorars?
Als Ankündigungsfrist gelten in der Rechtsprechung überwiegend 24 Stunden als angemessen, vereinzelt auch 48 Stunden; vorausgesetzt ist in jedem Fall eine wirksame, vorab kommunizierte Regelung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich bereits 2007 mit einer solchen Bestellpraxis-Regelung befasst. Es betonte, dass ein Honorarausfall im Einzelfall belegt werden muss, etwa dadurch, dass der frei gewordene Termin nicht anderweitig besetzt werden konnte (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2007, Az. 1 U 154/06). Eine einheitliche Linie gibt es bislang nicht, weshalb Gerichte im Einzelfall prüfen, ob Frist und Höhe angemessen sind.
Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?
Der Höhe nach darf das Ausfallhonorar das entgangene Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen nicht übersteigen. Da eine Therapiesitzung überwiegend aus Zeit und kaum aus Materialkosten besteht, bleiben die ersparten Aufwendungen in der Praxis meist gering. Wer ein Ausfallhonorar erheben möchte, sollte die Regelung schriftlich und für Patient:innen erkennbar vor Behandlungsbeginn festhalten, statt sie erst nach einer Absage nachzuschieben.
Die GOÄ-Reform: aktueller Stand
Die geltende GOÄ stammt im Kern aus dem Jahr 1996 und gilt seit Jahrzehnten als überfällig für eine Novellierung. Die Bundesärztekammer verweist selbst darauf, dass der zuständige Bundesgesundheitsminister seiner Verpflichtung zur Reform bislang nicht nachgekommen ist Bundesärztekammer, Merkblatt zu Honorarvereinbarungen. Für die Psychotherapie laufen die Verhandlungen zu einer neuen GOÄ und einer parallelen GOP unter Beteiligung der Bundespsychotherapeutenkammer weiter.
Nach dem Stand einer Informationsveranstaltung der BPtK im Februar 2026 zeichnet sich unter anderem eine Mindestvergütung von rund 145 Euro je psychotherapeutischer Sitzung ab. Offen sind dagegen noch Fragen zur Sprechstunde, zur Akutbehandlung und zur Begleitung digitaler Gesundheitsanwendungen BDP-Verband, Update zur GOÄ/GOP-Novellierung. Ein Referentenentwurf wird für den Sommer 2026 erwartet, ein Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung frühestens 2027, abhängig vom weiteren Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Bis dahin bleiben die hier beschriebenen Ziffern und Sätze maßgeblich.
Fazit
Wer eine Privatpraxis gegründet hat oder gerade dabei ist, kommt an der GOÄ oder, je nach Approbation, an der GOP nicht vorbei. Entscheidend ist, die passenden Ziffern für Sprechstunde, Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie zu kennen und den Steigerungsfaktor nur mit einer echten, einzelfallbezogenen Begründung über den Regelhöchstsatz zu heben. Ebenso wichtig ist eine Rechnung, die alle Pflichtangaben nach § 12 GOÄ enthält. Für Ausfälle gilt eine eigene, von der GOÄ unabhängige Logik. Die Abrechnungsempfehlungen und die GOÄ-Reform entwickeln sich weiter. Ein regelmäßiger Blick in die aktuellen Verlautbarungen von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer lohnt sich deshalb, bevor Sie sich auf eine bestimmte Ziffer oder einen bestimmten Satz festlegen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und GOP?
Die GOÄ gilt unmittelbar für approbierte Ärzt:innen, auch für ärztliche Psychotherapeut:innen. Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen rechnen stattdessen nach der GOP ab. Diese eigene Verordnung von 2000 verweist für die Vergütung inhaltlich auf die Abschnitte B und G der GOÄ.
Gilt die GOÄ auch für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie?
Nein. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie sind weder an die GOÄ noch an die GOP gebunden. Ihr Honorar vereinbaren sie frei nach § 611 BGB, orientiert häufig am unverbindlichen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Eine schriftliche Honorarvereinbarung vor der Behandlung schafft Klarheit für beide Seiten.
Wie hoch darf der Steigerungsfaktor bei psychotherapeutischen Leistungen sein?
Der Regelhöchstsatz liegt bei 2,3, bis dahin ist keine Begründung nötig. Eine Überschreitung bis maximal 3,5 verlangt eine schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung. Für die seit 2024 geltenden neuen analogen Ziffern ist eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.
Muss die Diagnose auf der Rechnung an Privatpatient:innen stehen?
Nein. Der Gesetzgeber hat die Diagnose bewusst nicht in den Pflichtangaben des § 12 Abs. 2 GOÄ vorgesehen. Eine Rechnung ist auch ohne Diagnose formal korrekt, was Patient:innen mit Blick auf die Schweigepflicht wichtig sein kann. Erstattungsstellen fordern sie meist separat auf einem vertraulichen Beiblatt an.
Darf ich ein Ausfallhonorar für eine kurzfristig abgesagte Sitzung verlangen?
Ja, sofern Sie das vorab schriftlich und für Patient:innen erkennbar geregelt haben, üblich ist eine Frist von 24 Stunden. Rechtsgrundlage ist § 615 BGB, bestätigt durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Mai 2022, Az. III ZR 78/21). Eine GOÄ-Ziffer gibt es dafür nicht, da keine Leistung erbracht wurde.